Das Wohnheim Esternhovede ist eine Besondere Wohnform und bietet Hilfen für alleinstehende wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Aufgrund vielfältiger Problemlagen benötigen die Bewohner eine psycho- soziale Betreuung. Ein Großteil der Bewohner bedarf aufgrund der Folgen einer oftmals jahrelangen Suchterkrankung und/ oder Wohnungslosigkeit Hilfen, die vor allem die gesundheitliche, psychische und soziale Stabilisierung umfassen. Hier stehen die Hilfen bei der Alltagsbewältigung und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen im Vordergrund. Zudem gilt es unter Berücksichtigung des Leitziels der Hilfe zur Selbsthilfe verbliebende Fähigkeiten zu entdecken und zu stabilisieren sowie vorhandene Ressourcen zu fördern.
Das Haus liegt innenstadtnah in einem ruhigen Wohngebiet in Essen- Stoppenberg mit großzügigen Grün- und Parkanlagen. Ärzte, Behörden, kulturelle und soziale Einrichtungen sind Dank der verkehrsgünstigen Lage gut zu erreichen. In Doppelzimmern werden insgesamt 66 Bewohner betreut. Die Zimmer sind vollständig möbliert und verschiedene Gemeinschafts-, und Freizeiträume stehen zur Verfügung. Ein Teil der Zimmer im Wohnheim Esternhovede sowie die Gemeinschafts-, und Freizeiträume sind rollstuhlgerecht angelegt. Auf dem umliegenden Grundstück der GSE gibt es zudem einen Park mit Grillplatz, eine Minigolfanlage und ein Sportfeld.
Betreuung und Service
Auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung, die der Problemlage eines jeden Bewohners Rechnung trägt, umfasst das Angebot Krisenintervention, Einzelfallhilfe, Gruppenangebote sowie tagesstrukturierende Maßnahmen durch Beschäftigungs- und Freizeitangebote. Durch Hilfen zur Alltagsbewältigung können die Bewohner eine alternative Lebensqualität und Perspektiven entwickeln. Weiter unterstützen die Mitarbeiter die Bewohner durch motivierende Angebote/ Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Körperhygiene. Hier sind auch Personen, die aufgrund einer akuten oder chronisch verlaufenden Krankheit oder Beeinträchtigung der verstärkten Hilfe und Betreuung bedürfen von der Aufnahme nicht ausgeschlossen.