Aktuelle Hinweise zum Umgang bei der GSE
Werkstätten für behinderte Menschen
Vor wenigen Tagen erst informierten wir Sie darüber, dass die GSE-Werkstätten trotz Lockdown noch geöffnet sind. Kurz darauf hat der LVR neue Regelungen für den Werkstattbetrieb bis zum 31.01.2021 bekanntgegeben.
Ein Betretungsverbot für Werkstätten wird es weiterhin nicht geben. Das bedeutet, dass der Werkstattbesuch für alle möglich ist. Jeder Beschäftigte hat weiter einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben, ebenso sind die Werkstätten in der Leistungsverpflichtung.
In welcher Form die Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt, wird für die Zeit des Shutdowns stärker in das Ermessen der Beschäftigten und der Werkstätten gestellt. Hierbei gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Teilhabe in der Werkstatt
- Teilhabe in der eigenen Wohnung oder
in der stationären/ teilstationären Wohnform
Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, erfolgt in Abstimmung zwischen Ihnen und der Werkstatt. Wie im Frühjahr 2020 wird die GSE wieder individuelle Lösungen anbieten. Wir sind weiter für Sie da!
Der LVR hofft, dass durch diese Regelungen, die für die Dauer des aktuellen Shutdowns gelten, sowohl den berechtigten Sorgen der Werkstattbeschäftigen und dem Bedarf nach Kontaktreduzierungen als auch dem Bedarf nach Teilhabe Rechnung getragen werden kann.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie im Schreiben des LVR sowie der LAG Werkstatträte.
Bei der GSE werden alle notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten. An allen Standorten besteht auf Fluren und in Treppenhäusern eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wir versuchen die Arbeit so zu organisieren, dass dies am Arbeitsplatz nicht erforderlich ist. Wir können das aber noch nicht für alle Arbeitsplätze garantieren.
Anhand von Besuchslisten bzw. tägliche Anwesenheitsdokumentationen ist im Falle eines Krankheitsausbruchs die Rückverfolgung der Infektionskette gewährleistet.
Bitte denken Sie daran, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowohl in Bussen und Bahnen aber auch bei der Beförderung durch den Fahrdienst notwendig ist.
Der Werkstattrat ist wie gewohnt in der Werkstatt Frillendorf telefonisch unter 0201/8546-5591 oder 0170/7685667 sowie per Mail unter werkstattrat@gse-essen.de zu erreichen.
Auch die Frauenbeauftragte Jennifer Saurenhaus kann telefonisch unter 0201/8546-5595 oder unter 0160/91501369 erreicht werden.
Wichtige Infos zum Corona-Virus in leichter Sprache in diesem PDF
Pflegeheime
Für das Pflegezentrum St. Altfrid besteht ein allgemeines Besuchsverbot bis einschließlich zum 03.02.2021.
Für das Seniorenheim Grabenstraße besteht ein allgemeines Besuchsverbot bis einschließlich zum 05.02.2021.
In allen anderen GSE-Pflegeeinrichtungen kann jeder Bewohner und jede Bewohnerin täglich Besuch erhalten.
Genaue Informationen zu den Besuchskonzepten der GSE-Einrichtungen finden Sie unter Pflegebedürftige und Senioren auf den jeweiligen Unterseiten der Pflege-Einrichtungen.
Über die allgemeinen Schutz-Maßnahmen können Sie sich hier informieren: Maßnahmen für Besuche in Pflegeheimen seit dem 25.01.2021 Bei offensichtlichen Krankheitssymptomen bitten wir zum Schutz unserer Bewohner und Beschäftigten von Besuchen in unseren Einrichtungen abzusehen.
Wir bitten weiterhin alle Angehörigen um Verständnis für die Besuchsregelungen.
Betreutes Seniorenwohnen
Informationen bezüglich der Corona-Schutzimpfungen finden Mieterinnen und Mieter des Betreuten Seniorenwohnens am Drostenbusch und im Peter-Reise-Haus hier.
Tagespflege
Die Tagespflege-Gäste sowie Angehörige werden vor einem Besuch über die Hygienevorgaben durch die Einrichtungsleitung informiert. Zudem wird eine Besucherliste ausgelegt, in die sich jeder Tagespflegegast eintragen muss. So ist sichergestellt, dass in einem Infektionsfall eine Kontaktverfolgung möglich ist. Sofern bei einem Tagespflege-Gast innerhalb der letzten 14 Tage eine Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgt ist, ist ein Besuch der Tagespflege nur möglich, wenn durch Testung mit negativen Ergebnis eine SARS-CoV2-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Bei allen Fragen zum Besuch der Tagespflege wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.
Besondere Wohnformen/Wohneinrichtungen für behinderte Menschen
(Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff SGB IX)
Die Zugänge der Einrichtungen sind geschlossen, sodass nur ein Haupteingang zugänglich ist. Hier können sich Besucher mittels Türklingel melden. Besucher werden erst nach Desinfizierung der Hände eingelassen. Kontakte zu den Bewohnern sind nur in eingegrenzten Räumlichkeiten möglich.
In den Einrichtungen liegen Besucherlisten aus, in der sich alle Gäste einzutragen haben. Damit ist im Falle eines Krankheitsausbruchs die Rückverfolgung der Infektionskette gewährleistet. Die Daten werden einen Monat gespeichert und dann gelöscht.
In den Einrichtungen Wohnheim Grabenstraße und Haus am Hedwig-Dransfeld-Platz sind einzelne Infektionen aufgetreten, daher gibt es dort in einigen Wohnbereichen Zugangs-/ Besuchsbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich telefonisch dort.
Heribert Piel, Geschäftsführer
Angela Köhler, Unternehmenskommunikation